Wenn Sie Ihre Bachelor oder Masterarbeit an der Hochschule Müchen schreiben, erhalten Sie während dieser Zeit großzügigere Ausleihbedingungen.
Dieselben Ausleihbedingungen erhalten Sie auch, wenn Sie behindert sind, und der Grad Ihrer Behinderung 50 % beträgt oder überschreitet.
Bitte beachten Sie: Auch hierbei gilt, daß Medien, die sich in der (sechzehnwöchigen) Verlängerungsphase befinden, sofort zurückgegeben werden müssen, wenn sich ein anderer Benutzer dafür vormerkt. Wird eine Aufforderung zur Rückgabe eines verlängerten Buches nicht beachtet, werden Sie > kostenpflichtig gemahnt .
Wichtig sind bei Ihren Entleihungen also sowohl das Rückgabedatum der Grundleihfrist (bis zu dem Sie die Medien in jedem Fall behalten können) als auch das Enddatum der sechzehnwöchigen Verlängerungsfrist, zu dem Sie sie spätestens wieder zurückgeben müssen. Beide Daten erhalten Sie bei der Ausleihe auf Ihrem Fristzettel mitgeliefert, in der dazwischenliegenden Zeit können sie bei anderweitiger > Vormerkung sofort zurückgefordert werden.
Eine weitere Verlängerung nach Ablauf der 20 bzw. 18 Wochen ist nicht möglich, die entliehenen Medien müssen nach Ablauf dieser verlängerten Frist der Bibliothek auf jeden Fall zurückgegeben werden.
Für Medien, die an verschiedenen Tagen entliehen wurden, gelten natürlich auch verschiedene Rückgabefristen, da diese sich am Datum der Entleihung orientieren.
Über den Stand Ihres Ausleihkontos können Sie sich jederzeit selbständig am > OPAC informieren.
Dazu noch eine Bitte: geben Sie entliehene Literatur, die Sie nicht mehr benötigen, bitte immer gleich ab, auch wenn die Leihfrist noch länger läuft, damit Ihre Mitstudierenden ebenfalls einen Nutzen davon haben!
Die Ausleihvergünstigungen gelten ab dem Tag, an dem wir Ihren "Sonderstatus" in Ihr Ausleihkonto eingetragen haben. Das bedeutet, für Medien, die Sie VOR Einräumung dieser Sonderkonditionen entliehen haben, gelten diese Vergünstigungen nicht!
Wenn Sie dies auch für eventuell vorher entliehene Medien wünschen, müssen Sie die entsprechenden Medien in der Bibliothek abgeben und nach der Änderung im Ausleihkonto nochmals neu entleihen.
Für Bachelor/Master gilt: Die Sonderkonditionen sind bis zu dem Datum in Kraft, der als Abgabetermin Ihrer Bachelor-/Masterarbeit im Formblatt angegeben wurde.
Eine eventuelle Verlängerung des Abgabetermins Ihrer Arbeit müssen Sie erneut vom Erstkorrektor bestätigen lassen und diese Bestätigung der Bibliothek wieder vorlegen.
Für Behinderte gelten diese Bedingungen bis zum Ende ihres Studiums bzw. für behinderte Gast-Leser bis zum Ablauf ihres Leser-Ausweises.
Wir würden uns freuen, wenn wir Ihre Bachelor-/Masterarbeit in der Bibliothek aufstellen dürften und somit auch anderen Studierenden zugänglich machen könnten. Dazu legen Sie bitte ihrer Arbeit ein Formblatt bei, auf dem Sie die Erlaubnis erteilen, daß Ihre Bachelor-/Masterarbeit in der Bibliothek aufgestellt wird.
Entsprechende Formulare liegen in den Fakultäts-Sekretariaten und in der Bibliothek auf oder Sie drucken es als pdf-Formular > hier aus.
Und nun wünschen wir Ihnen alles Gute für eine erfolgreiche Abschlussarbeit!
Ihre Bibliothek