Sie wollen Mahngebühren sparen?

Geldscheine

... dann lesen Sie das Folgende bitte gründlich durch!




 

Mahnungen

Grundlage für jede Benutzung der HM-Bibliothek ist die Benützungsordnung der bayerischen staatlichen Bibliotheken (ABOB) in der aktuellen Fassung.


Bei Überschreiten der > Leihfrist bzw. bei Nichtbeachtung einer Buch-Rückforderung von seiten der Bibliothek werden > kostenpflichtige Mahnungen versandt.


Die Mahngebühren können während der Servicezeiten an jeder Teilbibliothek in bar entrichtet werden.


Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Kostengesetz, Kostenverzeichnis, Anlage 1, 3.III. Sonstige Gebiete des StMUK/StMWFK (dieser Link ist nur aus dem Hochschulnetz bzw. über > VPN abrufbar).


In diesem Zusammenhang machen wir Sie auf die Möglichkeit der > Erinnerung an die Buchrückgabe aufmerksam. Dieser Service kann allerdings nur als E-Mail und ohne Gewähr erfolgen.


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Aufforderung zur Bücherrückgabe (Mahnung)

Erste Aufforderung zur Bücherrückgabe7,50 €
Zweite Aufforderung zur Bücherrückgabe zusätzlich10,- €
Dritte Aufforderung zur Bücherrückgabe zusätzlich20,- €
Vierte Aufforderung zur Bücherrückgabe zusätzlich 30,- €
Daneben können durch weitere Maßnahmen zusätzliche Kosten entstehen. siehe ABOB § 18

 

 

 

WIE KANN ICH MAHNGEBÜHREN VERMEIDEN?

Leihfrist-Verlängerung

Grundlage für jede Benutzung der HM-Bibliothek ist die Benützungsordnung der bayerischen staatlichen Bibliotheken (ABOB) in der aktuellen Fassung.



Die Leihfrist der Medien kann höchstens dreimal um jeweils 4 Wochen verlängert werden, die Leihfrist von Diplomarbeiten höchstens dreimal um jeweils 2 Wochen, sofern keine > Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt.


Die Verlängerungen können nicht gleichzeitig zu Beginn der Ausleihfrist erfolgen, sondern müssen nacheinander gemacht werden.


Die Leihfrist von Zeitschriften kann grundsätzlich nicht verlängert werden.



Für angehende Bachelor und Master sowie für Behinderte gibt es >Sonderkonditionen, für > Gastleser gelten eigene Konditionen.


Eine Verlängerung der Leihfrist kann bereits ab dem nächsten Tag nach der Ausleihe erfolgen.


Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Leihfrist-Verlängerung grundsätzlich unter Vorbehalt erfolgt. Das bedeutet, dass die Verlängerung in dem Moment widerrufen wird, sobald eine Vormerkung durch einen anderen Benutzer erfolgt. Sie werden per gelber Post verbindlich aufgefordert, das Medium innerhalb der nächsten 5 Öffnungstage abzugeben.



Normale Literatur: Eine Verlängerung der Leihfrist müssen Sie am > OPAC/InfoGuide selbst ausführen. Sie loggen sich mit > Benutzernummer und > Kennwort in Ihr Konto ein und klicken auf den Link "Verlängerung".


Sie können in diesem Fall den Erfolg Ihrer Leihfrist-Verlängerung unmittelbar im Anschluss daran in Ihrem Benutzerkonto überprüfen.


Fernleih-Bücher: Die Leihfrist von Büchern, die über die Fernleihe geliefert wurden, können Sie nicht selbsttätig am InfoGuide verlängern. Die Leihfristen dieser Bücher können nur durch Bibliothekspersonal an der Ausleihtheke in der Bibliothek bzw. über unseren Antrag auf Leihfrist-Verlängerungen für Fernleihen verlängert werden.
Sie erhalten in diesem Fall eine Benachrichtigung, ob die Leihfrist Ihrer Fernleihe verlängert wurde oder nicht.



Eine Leihfrist-Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich:


  • telefonisch
  • per E-Mail oder Feedback-Formular
  • für Medien, die von anderen Benutzern vorgemerkt wurden
  • für bereits angemahnte oder rückgeforderte Medien oder wenn Sie bereits für ein anderes entliehenes Medium eine kostenpflichtige Mahnung erhalten haben
  • für Zeitschriftenbände
  • für Kurzausleihen von Präsenzbeständen
  • für Semesterausleihen



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